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     zurück                  VW Affäre

    Der Nicht-Angriffspakt zwischen Volkswagen und der Staatsanwaltschaft Braunschweig
    In seinem Leitartikel der Braunschweiger Zeitung
    „Wie fair ist der Staat“
    dokumentiert Paul-Josef Raue was er vor dem Landgericht Braunschweiger im VW Prozess erlebte als der der ehemalige stellv. Abteilungsleiter des Kasseler VW-Werks Holger Sprenger als Zeuge im VW Prozess aussagte.  

    Mit den Staatsanwälten konnte man gestern Mitleid bekommen.
    Der Untreue-Prozess gegen VW-Mitarbeiter mutierte zu einem heimlichen Verfahren gegen die Braunschweiger Staatsanwaltschaft.
    Die Verteidiger argwöhnten nicht mehr, sondern warfen ihr vor,
    gemeinsame Sache mit Volkswagen zu machen.

    So musste Volkert-Verteidiger Schwenn einem Zeugen, der VW-Revisor ist, ins Gedächtnis rufen: "VW ist eine Privatperson, auch wenn sie noch so groß ist" – und wollte damit sagen: VW steht nicht über dem Gesetz, darf keine Vorzugs-Behandlung bekommen und hat nicht mehr Rechte als jeder andere Bürger auch.

    Nach Aussagen von Zeugen konnte gestern zumindest der Verdacht aufkommen, dass VW die heimische Staatsanwaltschaft wie einen Tanzbären an der Leine führt.

    Das mag einerseits überzogen klingen: Mit dem Wissen von heute hätten wahrscheinlich die Staatsanwälte vor einigen Jahren anders reagiert.
    Aber offenbar war ein nicht erklärter Nicht-Angriffspakt mit VW geschlossen worden, den der humanistisch gebildete Verteidiger Schwenn "Modus Operandi" nannte, also: So handelte eben die Staatsanwaltschaft mit dem großen Konzern.

    Doch bei allem Verständnis muss man an den Schaden denken:

    Wie können Bürger noch Vertrauen in ihren Staat und seine Anwälte haben, wenn dieser sie nicht fair behandelt?

    Da geht ein Mann zum Staat und sucht seine Hilfe gegen einen Mächtigen, der ihn bedrängt und belegbar Schaden anrichten soll. Doch der Staat hilft ihm nicht, sondern geht zum Mächtigen, erzählt ihm alles und gibt ihm den Auftrag: Kümmere Dich darum!

    In einer Diktatur und im privaten Umgang könnte man sagen: Das ist ein Denunziant! So etwas sollte man bei unserem Staat, der ein Rechtsstaat ist, nicht einmal vermuten dürfen.

    Das Bundesverfassungsgericht spricht, wenn es an den Rechtsstaat denkt, in erster Linie vom Vertrauensschutz. Juristen mögen dabei nicht unbedingt an das naive Vertrauen denken, an das ein normaler Bürger glaubt. Aber ohne dieses naive Vertrauen geht unser Staat vor die Hunde.


    Quelle:

    http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/7838544/menuid/


     
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