Kommunikation
– Pressemitteilung
CLEANSTATE e.V.
Fürstenauer
Straße 17
Peine, den 30. Mai
2008
31224 Peine - Woltorf
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Erneute Niederlage
für Volkswagen und Kanzlei CBH Kurt Bartenbach - DSG Patent - VW
muss an Erfinder zahlen
|
Es ist bereits die 4.
Niederlage vor der Patentkammer des Frankfurter Landgerichts, die
Volkswagen im Zusammenhang mit DSG Patenten erfährt.
Es geht um Patente und eine Vielzahl von Erfindungen zur Produktion der
neuen DSG-Direktschaltgetriebe von VW und der stufenlosen
Multitronic-Getriebe, die im VW-Werk Kassel für Audi produziert
werden.
VW muss jetzt für die Patente zahlen, so das Urteil des Gerichts.
Erfinder ist der ehemalige VW Manager Holger Sprenger aus Espenau,
unter dessen Namen mittlerweile über 20 Schutzrechte beim
deutschen Patentamt veröffentlicht wurden. Sprenger ist zudem
Toperfinder im Patentinformations-zentrum der Universität Kassel.
Nachdem Sprenger diverse Erfindungen und Entwicklungen bei Volkswagen
gemacht und diese bei VW melden wollte, nahmen die Ereignisse ihren
Lauf. Als der Getriebebauleiter Jürgen Tischler versuchte, Druck
auf Sprenger aus-zuüben, um den offiziellen Gang zu verhindern,
wandte sich der Erfinder direkt an den VW-Vorstand. Bei seinen
Recherchen, warum man Druck auf ihn als Erfinder ausübte,
stieß Sprenger zunächst auf Anforderungen von
Projekt-geldern, zu denen keine tatsächlichen Aufträge
existierten und weitere Ungereimtheiten. Die Differenzen wären
sicherlich bei einer genauen Berech-nung der wirtschaftlichen Vorteile
seiner Erfindungen VW-intern aufgeflogen.
Die VW-Konzernrevision prüfte die Planungsunterlagen und
führte eine Anlagenbegehung von Sprengers Entwicklungen im Werk
Kassel durch. Als Ergebnis attestierte die Konzernrevision, dass es
sich nicht um die Umsetzung von Arbeitnehmererfindungen handelt. Die
Spezialisten von der VW- Patentabteilung Thomas Ahrens und Andreas
Wessling sowie Dr. Frank Fabian von der VW-Rechtsabteilung des
Chefsyndikus Michael Ganninger argumentierten gegenüber Patentamt
und Gericht deckungsgleich.
Nachdem Sprenger daraufhin seine Erfindungen selbst beim Patentamt
anmeldete und diese auch erteilt wurden, griff VW ihn massiv an. Nun
waren es plötzlich doch Erfindungen, die ihm VW jedoch wieder
streitig machen wollte.
Als das Unternehmen damit vor Gericht scheiterte, kündigte die
Volkswagen AG ihrer Kanzlei und engagierte den Experten für
Arbeitnehmererfindungsrecht Prof. Dr. Kurt Bartenbach von der Kanzlei
CBH (Cornelius, Bartenbach, Haesemann & Partner) aus Köln. Der
sollte sich nun etwas einfallen lassen. Im vergangenen Jahr verlor VW
allerdings mit Bartenbach, Honorarprofessor an der Universität zu
Köln, und Dr. Soenke Fock bereits zwei weitere Gerichtsprozesse
gegen den Erfinder.
Mit Bartenbach, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, der mit
zahlreichen Fachveröffentlichungen und führenden Kommentaren
zum Arbeitnehmererfindungsrecht glänzt, tauchten bei VW
plötzlich nach über sechs Jahren angebliche Miterfinder auf.
Damit sollten Sprengers Ansprüche minimiert - oder besser gleich
vernichtet - werden. In den Prozessen kam indes zum Ausdruck, es
sei völlig unwahrscheinlich, dass bei VW mehrere Personen fast
gleichzeitig eine „Art Pfingsterlebnis“ gehabt hätten, bei dem sie
zu der Erkenntnis gelangten, vor über sechs Jahren etwas erfunden
und dies dummerweise nicht erkannt zu haben.
Zudem liegen dem Gericht zwei widersprüchlich lautende
Eidesstattliche Versicherungen eines Kasseler VW-Mitarbeiters vor.
Dieser war im Prozess als angeblicher Mit-Erfinder von VW, Bartenbach
und Fock scheinbar „hervorgetreten worden“. Drei Tage nach seiner
Unterschrift auf einer Erfindungsmeldung wurde der VW-Mitarbeiter zum
Unterabteilungsleiter befördert. Dies dürfte demnächst
sicherlich die Staatsanwälte beschäftigen.
In dem jetzigen, dem 4. Prozess definierte das Gericht die
Vergütung zu einer von Sprengers Erfindungen. Das Gericht legte
umgerechnet 1,44 € pro Getriebe fest. Mittlerweile hat VW über 1
Million Getriebe mit dieser und den vielen anderen Sprenger-Verfahren
produziert und jährlich kommen über 300.000 Getriebe hinzu.
Volkswagen hatte seinerzeit die Vergütung selbst berechnet und
festgesetzt. VW wollte Sprenger mit einer
Einmal-Vergütungs-Abfindung für das Patent von sage und
schreibe 203,00 € abspeisen!
gez.
Prof. Dr.-Ing. Hans-Joachim Selenz
1.Vorsitzender CLEANSTATE e.V.
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Quelle und Seiteninformation
URL der Pressemitteilung: http://www.cleanstate.de/Pressemitteilung_30_05_2008.html
URL als PDF: http://www.cleanstate.de/PRESSEMITTEILUNG_CLEANSTATE_30_05_2008.pdf
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