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Kommunikation
– Pressemitteilung
CLEANSTATE e.V.
Fürstenauer
Straße 17
Peine, den 13. Januar
2009
31224 Peine - Woltorf
Tel. 05171 - 82997
Fax: 05171 - 989988
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Beschwerde von
Volkswagen wird von Revisionsgericht zurückgewiesen – 11.
Niederlage für VW Konzern
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Einen Tag vor
Weihnachten bekam der Erfinder Holger Sprenger ein Weihnachtsgeschenk
vom Bundesarbeitsgericht (BAG) aus Erfurt, der höchsten Instanz in
Sachen Arbeitsrecht zugestellt. Mit Beschluss in Sachen Volkswagen
gegen Sprenger unter 9 AZN 777/08 hat der neunte Senat des
Bundesarbeitsgericht am 12. Dezember beschlossen: die Beschwerde von VW
gegen die Nichtzulassung der Revision wird als unzulässig
verworfen. VW hat die Kosten zu tragen. Damit ist nun ein lange
andauernder Rechtsstreit um Kündigungen und einen Vergleich
beendet.
CLEANSTATE berichtete bereits über den ehemaligen VW-Manager und
Erfinder Holger Sprenger, der bereits im Rahmen der Hauptversammlung
2003 die VW-Aktionäre auf diverse Unzulänglichkeiten bei VW
hingewiesen hatte. Statt aufzuklären, ging VW damals allerdings
gegen den Manager vor. Sprenger ist Toperfinder im
Patentinformationszentrum der Universität Kassel und hält
eine Vielzahl von Patenten, die VW zur Produktion der DSG
Direktschaltgetriebe nutzt.
Nachdem Volkswagen drei Arbeitsgerichtsprozesse gegen Sprenger verloren
hatte, kam es zu einem Vergleich. Darin hielt sich Sprenger seine
patentrechtlichen Ansprüche offen. Als die beim Arbeitsgericht
vereinbarten Zahlungen jedoch nicht eingingen, leitete Sprengers Anwalt
von der Kanzlei Rolf Bossi aus München in 2007 Vollstreckung gegen
den Weltkonzern VW ein. Der wehrte sich, vertreten durch die Kanzlei
Neef Schrader Straube aus Hannover, mit diversen Rechtsmitteln
letztlich vergeblich. Schließlich wurde das VW-Konto bei der
Deutschen Bank gepfändet.
Da VW zahlreiche weitere von Sprenger angemeldete Patente in der
Getriebefertigung nutzt, wollte der Weltkonzern, nachdem er für
die Patentprozesse die CBH Rechtsanwälte Prof. Dr. Kurt Bartenbach
und Dr. Soenke Fock aus Köln engagiert hatte, die
arbeitsrechtliche Vereinbarung wieder kippen. VW-Anwalt Klaus Neef
sollte daher im Auftrag von VW den geschlossenen Vergleich wieder
anfechten. Prof. Dr. Neef selbst hatte die Vereinbarung verfasst und
gegenüber dem Landesarbeitsgericht Frankfurt a. M. und der Kanzlei
Bossi mehrfach bestätigt. Neef, der als Honorarprofessor an einem
Lehrstuhl der Juristischen Fakultät der Leibnitz
Universität Hannover Vorlesungen über Vertragsgestaltung und
Vereinbarungsinhalte hält, begründete die Anfechtung damit,
er habe sich geirrt…!
Das Berufungsgericht stellte allerdings fest, dass der Rechtsstreit
durch den Vergleich beendet wurde und hat auch eine Widerklage der
Volkswagen AG abgewiesen! Die Revision wurde nicht zugelassen.
Dagegen versuchte VW mit Neef noch den letzten Rechtszug, die
Nichtzulassungsbeschwerde beim BAG. Auch hier ist VW gescheitert.
Nach 4 Arbeitsgerichtsprozessen, 2 Prozessen bezüglich der
Pfändung von VW und 4 Patentprozessen ist dies nun die 11.
Niederlage, die der Weltkonzern VW gegen den Erfinder Holger Sprenger
einstecken muss.
CLEANSTATE bleibt weiter am Ball!
Hintergrundinformationen auf unserer Homepage abrufbar.
gez.
Prof. Dr.-Ing.
Hans-Joachim Selenz
1.Vorsitzender CLEANSTATE
e.V.
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Quelle und Seiteninformation
URL der Pressemitteilung: http://www.cleanstate.de/Pressemitteilung_13_01_2009.html
URL als PDF: http://www.cleanstate.de/PRESSEMITTEILUNG_CLEANSTATE_13_01_2009.pdf
Pressemitteilungen http://www.cleanstate.de/Presse.html
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