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Kontrolle der Rechtsprechung des BGH zu Energiepreisen


30.07.2010 

Kontrolle der Rechtsprechung des BGH zu Energiepreisen

 

Ein bedeutendes Merkmal einer Demokratie ist ihre Rechtsstaatlichkeit, die wiederum wesentlich durch die Gewaltenteilung geprägt wird. Unter Gewaltenteilung versteht man die Aufteilung der staatlichen Macht auf die

 

1. Gewalt: Gesetzgebung (Legislative), die vom Parlament wahrgenommen wird

2. Gewalt: ausführende Gewalt (Exekutive), die aus Regierung und Verwaltung besteht

3. Gewalt: Rechtsprechung (Judikative), die von Richtern ausgeübt wird.

 

Nach Udo Hochschild stellt die Gewaltenteilung die Kernstruktur des Rechtsstaates dar, während eine Machtkonzentration bei nur einer Staatsgewalt in die Tyrannei führt. Richter genießen nach Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes Unabhängigkeit und sind „nur dem Gesetz unterworfen”. Der bedeutsame Absatz 1 von Artikel 97 zur Unabhängigkeit der Richter lautet vollständig: „Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

 
In Deutschland konzentriert sich die staatliche Macht in der Regel bei der Exekutive, die in einer regelrechten „Parteienoligarchie“ von den politischen Parteien beherrscht wird, so der deutsche Philosoph Karl Jaspers im Jahre 1966 in seinem Buch „Wohin treibt die Bundesrepublik?“. Die Parteien sind Vereinigungen, die sich durch „Parteibuchwirtschaft“ und bei ihrer Finanzierung durch „Kontrolldefizite“ auszeichnen, wie 2008 der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim in seinem Buch „Die Deutschlandakte“ festhält. Gerade die Spenden aus der Wirtschaft an Parteien und Abgeordnete charakterisiert von Arnim als „institutionalisierte Korruption“. In den Aktivitäten der Parteien erkennt er „manch beängstigende Parallele zur organisierten Kriminalität.“ Anlässlich der Wahl zum Bundespräsidenten zeigt das Beispiel der CDU-Politikerin Dagmar Schimpanski, dass es mit dem Demokratie-Verständnis der Parteien nicht weit her ist. Die Fraktionsdisziplin steht im Zweifel immer über dem Gewissen der Abgeordneten. Bei der sogenannten Griechenland-Hilfe zur Rettung des Euro offenbart die Bundesregierung diktatorische Züge und entmachtet das gewählte Parlament, wie der Währungsexperte Prof. Dr. Wilhelm Hankel in einem großen Interview mit dem Schweizer Wochen-Magazin „Zeit-Fragen“ am 14.6.2010 erklärt.

 
Im vorliegenden Fall geht es um Rechtsstreitigkeiten zwischen Energieversorgern und Energieverbrauchern über die angemessene Höhe von Energiepreisen. Unter anderem befasste sich auch der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) unter Vorsitz des Richters Wolfgang Ball mit diesen zivilrechtlichen Auseinandersetzungen. Die Urteile des VIII. Zivilsenats geben Anlass zur Kritik, weil der VIII. Zivilsenat das Gesetz missachtet und sich in bedenklicher Weise vom Recht entfernt hat. Auf der Homepage von Cleanstate finden sich dazu die „Kritik an der Preissockel-Theorie des Bundesgerichtshofes zu § 315 BGB“ vom 14.1.2010 unter http://www.cleanstate.de/Preissockel_Energiepreise.html und die „Kritik am Kartellrechts-Verständnis des VIII. Zivilsenats am Bundesgerichtshof“ vom 4.2.2010 unter http://www.cleanstate.de/Kartellrecht_Energiepreise.html.

 

Die Energiepreisrechtsprechung des VIII. Zivilsenats verlangt nach Konsequenzen für die verantwortlichen Richter. Cleanstate stellte bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe Strafanzeige wegen Rechtsbeugung, forderte Disziplinarmaßnahmen bei der zuständigen Dienstaufsicht beim BGH und dem BMJ und beim Deutschen Bundestag eine verfassungsrechtliche Prüfung durch eine Richteranklage. Eine Übersicht der Versuche, die BGH-Richter für ihre skandalösen Urteile zur Rechenschaft zu ziehen, vermittelt die folgende Grafik.

 

 

Es ist erschütternd, mit welch oberflächlichen Antworten unsere umfassend begründeten Anträge zurückgewiesen wurden. Keine der zuständigen Stellen setzte sich inhaltlich mit den vorgetragenen Argumenten auseinander. Die Antwortschreiben bestehen in den entscheidenden Passagen aus hohlen Phrasen, die wir aus vielen Einstellungsbescheiden deutscher Staatsanwälte und Justizministerien kennen, sobald es um Delikte der Rechtspflege geht. Einige Mandatsträger wie die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger leugnen sogar, welche Möglichkeiten ihnen ihr Amt und ihr Mandat laut Verfassung verleihen.

 

Die Untätigkeit der Verantwortlichen schafft Raum für Justizwillkür und einen oligarchischen Richterstaat, wie ihn der renommierte Rechtsmethodiker Professor Bernd Rüthers seit Jahren anprangert, siehe z. B. seinen Vortrag „Rechtsdogmatik und Rechtspolitik unter dem Einfluß des Richterrechts“ an der Universität Trier am 30. Juni 2003. Wenn sich Richter wie viele Politiker von mächtigen Energiekonzernen abhängig machen lassen, besteht die Gewaltenteilung nur noch auf dem Papier - und die Rechtsstaatlichkeit ist aufgehoben. Die Abhängigkeit der Justiz hat erhebliche ökonomische Konsequenzen, wie die beiden Wirtschaftsprofessoren Lars P. Feld und Stefan Voigt 2003 in einer empirischen Studie über 80 Länder zeigten: die Wachstumsrate eines Landes erhöht sich um 1,5 bis 2,1 %, wenn eine sehr abhängige Justiz dauerhaft durch eine sehr unabhängige Justiz ersetzt wird. Diese Veränderung allein würde eine Verdoppelung des Einkommens nach 33 bis 47 Jahren zur Folge haben, siehe zur Herleitung im Detail unter „Economic Growth and Judicial Independence: Cross Country Evidence Using a New Set of Indicators“.

 

Bei den Energiepreisen sind die Folgen des Justizversagens für jeden Energieverbraucher direkt spürbar. Schauen Sie, wie sich Ihre persönliche Energierechnung seit der sogenannten Liberalisierung der Energiemärkte 1998 bis heute entwickelt hat. Selbst wenn Sie die gestiegenen Energiesteuern und die Erhöhungen der Mehrwertsteuer herausrechnen, können Sie sich die Gewinnexplosion der großen Energiekonzerne leicht erklären. Dazu müssen Sie nicht einmal eine Kurzstudie kennen, z. B. die von Professor Uwe Leprich vom Februar 2009 mit dem Titel „Stromwatch 2: Die vier deutschen Energiekonzerne“. 
  

  
Dokumente und Links:

   strafrechtliche Verantwortung

 
  Dienstaufsicht gegenüber VIII. Zivilsenat durch BGH-Präsident

 
  Petition wegen Richteranklage bei Frau Leutheusser-Schnarrenberger MdB

 
  Dienstaufsicht gegenüber BGH-Präsident durch Bundesjustizministerin